Wir helfen Ihnen bei der Ausstellung von Energieausweisen
Seit dem 1. Oktober 2007 gilt die neue Energieeinspar-Verordnung (EnEV). Seitdem ist der Energieausweis für Neubauten Pflicht. Aber auch für Bestandsgebäude wird ab 1. Juli 2008 schrittweise der Ausweis zur Pflicht, wenn eine Wohnung, ein Wohnhaus oder Wohngebäude verkauft oder neu vermietet wird.
Unsere Leistungen:
- Bewertung von Wohn- und Nichtwohngebäuden nach EnEV 2007, DIN 4108 und DIN V 18599 (02/2007)
- Energieausweis bedarfs- und verbrauchsorientiert
- Energieplanung / Sanierungsplanung
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