Sächsischer Erzgebirgskreis: Besichtigung eines um- und auszubauenden Wohnhauses
09.03.2010
Für ein Gerichtsverfahren erwies es sich als erforderlich, genau zu prüfen, ob die Elektroanlage in einem unbewohnten Mietshaus den zur Zeit geltenden technischen Regeln entspricht.
Anlass dafür gaben unsachgemäß verlegte Leitungen, unprofessionell befestigte und teilweise zerstörte Installationsgeräte sowie äußerst mangelhafte Sicherheitseinrichtungen. Unserer Firma informierte den Betreiber sofort darüber, dass die Elektroanlage aufgrund der festgestellten Mängel sofort außer Betrieb zu nehmen ist.
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